In der letzten Zeit bekommen wir immer häufiger Anfragen vom Finanzamt zur Klärung, weil ausländische Behörden den deutschen Finanzämtern mitgeteilt haben, dass Mandanten dort Geldanlagen haben.
Ausländische Kapitalerträge sind erklärungspflichtig
Für in Deutschland steuerlich ansässige Personen gilt das Welteinkommensprinzip: Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge aus dem Ausland müssen in der deutschen Steuererklärung erfasst werden. Auch dann, wenn eine direkte Wiederanlage erfolgt und z.B. nichts auf dem Bankkonto gut geschrieben wird. Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer ersetzt die deutsche Abgeltungsteuer nicht, sondern muss richtig eingeordnet und kann – soweit möglich – angerechnet werden.
Wer solche Erträge nicht erklärt, riskiert Nachveranlagungen über mehrere Jahre und im Einzelfall steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Durch den automatischen Informationsaustausch wird das Finanzamt heute sehr häufig von ausländischen Konten und Depots erfahren.
Transparenz – aber mit Aufwand und Kosten
Neben den inländischen Geldanlagen benötigen wir daher vollständige Informationen über Geldanlagen im Ausland. Die nachträgliche Auswertung ausländischer Konto- und Depotauszüge, die steuerliche Einordnung der Erträge und die Prüfung der Quellensteuer-Anrechnung sind mit einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand verbunden und führen daher zu Kosten für Sie.
Bitte teilen Sie uns mit:
- bei welchen Banken und Brokern Sie Konten oder Depots im Ausland führen
- seit wann diese Verbindungen bestehen
- welche Jahres- bzw. Erträgnisaufstellungen Ihnen vorliegen. Und diese müssen für uns auch verständlich sein.
Nur so können wir für Sie Ihre Steuererklärung richtig und vollständig erstellen.

