E-Rechnungen: Wen es betrifft, was eine E-Rechnung ist und was nicht.

Avatar

Christoph Nowag

Veröffentlicht am 

von Christoph Nowag

Kategorie: Mandanteninfos

E-Rechnung

Ab 01.01.2025 werden in Deutschland Schritt für Schritt sogenannte E-Rechnungen verpflichtend eingeführt. Die Regelung beruht auf dem Umsatzsteuergesetz.

Leistungen von Unternehmen an Unternehmen.

Die Regelungen für E-Rechnungen gelten für Leistungen zwischen umsatzsteuerlichen Unternehmen. Dazu gehören auch z.B. Kleinunternehmer und Vermieter.

Was eine E-Rechnung ist:

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird.

Die erstellte E-Rechnung muss einer europäischen Norm entsprechen. Die bekanntesten Beispiele für E-Rechnungs-Formate:

  • ZUGFeRD-Rechnung: Bei dieser E-Rechnung handelt es sich um ein PDF-Dokument mit eingebetteter Datei. Der Vorteil dieser E-Rechnung ist, dass sowohl ein PDF existiert, wie wir es kennen und gewohnt sind und zusätzlich noch der strukturierte Datensatz vorliegt, der von speziellen Programmen ausgelesen werden kann. Wenn Sie selbst eine E-Rechnung erstellen wollen, ist das aktuell voraussichtlich das beste Format.
  • X-Rechnung: Hier handelt es sich ebenfalls um eine E-Rechnung. Hier gibt es nur den strukturierten Datensatz. Zum Lesen der Rechnung braucht es ein entsprechendes Programm.

Was keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung ist:

  • PDF
  • Papier-Rechnung

Was ein Unternehmen ab 2025 können muss:

Ein Unternehmen muss eine E-Rechnung empfangen können. Dafür reicht im simpelsten Fall eine Email-Adresse aus.