Unternehmen erhalten zukünftig eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Das betrifft wirtschaftlich tätige natürliche oder juristische Personen (Einzelunternehmer, GmbH usw.) und Personenvereinigungen (z.B. GbR, OHG, KG).
Diese Nummer soll der eindeutigen Identifizierung des Unternehmens in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren dienen mit dem Ziel, die Kommunikation mit Behörden zu vereinfachen.
Das Bundesamt für Steuern startet mit der Vergabe Ende 2024. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Vergabe wird sich wahrscheinlich über Jahre hinziehen.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ersetzt nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist aber im Aufbau gleich. D.h., wer bereits eine USt-IdNr. hat, weiß auch bereits seine W-IdNr. Die W-IdNr. wird ergänzt um ein Unterscheidungsmerkmal (00001, 00002 usw., also Erste wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00001, Zweite wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00002).
Zukünftig hat damit jedes Unternehmen eine Steuer-Nummer und eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Zusätzlich gibt es nach Antrag noch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die der Wirtschafts-Identifikationsnummer entspricht, außer dem Unterscheidungsmerkmal.
Und wieder kommt eine Nummer dazu, ohne dass eine entfällt. Der Rucksack wird immer schwerer.
Sollte Ihnen die Wirtschafts-Identifikationsnummer mitgeteilt werden, lassen Sie uns bitte unbedingt die Information ebenfalls zukommen.