Aktualisierung 08.05.2026: Der Bundesrat hat das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz für eine Entlastungsprämie für Arbeitnehmer abgelehnt. Man darf gespannt sein, wie es weitergeht.
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Der Bundestag hat am 24. April 2026 die sogenannte Entlastungsprämie beschlossen. Damit sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, ihren Beschäftigten eine Prämie von bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei auszuzahlen.
Die Prämie ist als Unterstützung wegen der gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten gedacht. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Der Betrag kann grundsätzlich brutto für netto ankommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Ein Anspruch auf die Entlastungsprämie besteht nicht. Arbeitgeber können selbst entscheiden, ob sie die Prämie zahlen, in welcher Höhe sie zahlen und ob sie den Betrag in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen auszahlen.
Wichtig ist: Die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Eine Umwandlung von regulärem Gehalt, Weihnachtsgeld oder anderen bereits vereinbarten Vergütungen in eine steuerfreie Prämie ist nicht begünstigt.
Die Auszahlung muss über die Lohnabrechnung erfolgen und dort entsprechend ausgewiesen werden.
Nach aktuellem Stand soll die steuerfreie Auszahlung ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung bis zum 30. Juni 2027 möglich sein. Da der Bundesrat noch zustimmen muss, sollte vor einer Auszahlung die endgültige gesetzliche Regelung abgewartet werden.
Für die Umsetzung sollten Arbeitgeber insbesondere prüfen:
- Soll die Prämie überhaupt gezahlt werden?
- Erhalten alle Beschäftigten denselben Betrag oder gibt es sachliche Differenzierungen?
- Erfolgt die Zahlung einmalig oder in Teilbeträgen?
- Ist sichergestellt, dass keine Gehaltsumwandlung vorliegt?
Und wie immer: Es muss alles sauber dokumentiert werden. Denn die Prüfung der Rentenversicherung oder des Finanzamts kommt erst in einigen Jahren.

