Grundsteuer 2025

Avatar

Christoph Nowag

Veröffentlicht am 

von Christoph Nowag

Kategorie: Mandanteninfos

Aktuell erhalten die Grundstückseigentümer die Grundsteuerbescheide 2025 und sehen das Ergebnis der Grundsteuerreform. Überraschungen sind garantiert. Entweder, weil die Grundsteuer nach oben geht oder weil sie gefallen ist. Es gibt alle Fälle.

Was kann man gegen den Grundsteuerbescheid tun? Vom Prinzip gar nichts. Der Grundsteuerbescheid führt nur die Ergebnisse zusammen:

1. Ergebnis: Das Finanzamt hat mit dem Grundsteuermessbescheid auf den 1.1.2025 den Steuermessbetrag bekanntgegeben. Dieser Feststellungsbescheid ist Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer.

2. Ergebnis: Die Gemeinde hat den Hebesatz festgesetzt.

Das Produkt aus beiden Ergebnissen ist dann die Grundsteuer: Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Wie unterschiedlich das sein kann, sieht man am Beispiel Stuttgart und Esslingen. 2025 beträgt in Stuttgart der Hebesatz 160 % (es gibt keine Unterscheidung zwischen Grundsteuer A und B). In Esslingen dagegen beträgt die Grundsteuer A 458 % und B 245 %.

Einspruch muss gegen den Grundsteuerbescheid vom Finanzamt eingelegt werden. Denn das ist der Grundlagenbescheid. Das haben wir in der Regel getan. Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde hat keine Aussicht auf Erfolg.

Meine Einschätzung: Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Gerichte zum Ergebnis kommen, dass alles rückabgewickelt werden muss. Aber 2029 dürfen wieder alle Grundsteuerwerte neu festgestellt werden und bis dahin gibt es vielleicht ein gerechtes, einfaches und einheitliches Verfahren.

Weiterer Blogbeitrag zum Thema: https://www.kanzlei-nowag.de/was-die-grundsteueraenderung-ab-2025-am-beispiel-stuttgart-konkret-bedeutet/