Der Stuttgarter Gemeinderat hat den Hebesatz für das Jahr 2025 neu festgelegt. Der bisherige Hebesatz lag bei 520 %. Im Jahr 2025 wird er bei 160 % liegen. Diese Anpassung hat Auswirkung auf die Eigentümer und Mieter. Es wird auch weiterhin nur einen Hebesatz geben. Unbebaute Flächen unterliegen damit dem gleichen Hebesatz.
Ein Beispiel, was das konkret bedeutet (Einfamilienhaus mit Garten):
Im Jahr 2024:
Steuermessbetrag 252,88 EUR (vor der Grundsteuerreform)
Hebesatz: 520 %
Grundsteuer: 1.314,98 EUR (252,88 x 520 %)
Im Jahr 2025:
Steuermessbetrag: 946,95 EUR (aufgrund der Grundsteuerreform; Unterschied zum Vorjahr: 3,75-fach)
Hebesatz: 160 % (Unterschied zum Vorjahr: 0,31-fach)
Grundsteuer: 1.515,12 EUR (Unterschied zum Vorjahr: 1,15)
Meine Meinung:
- Das gesamte Verfahren ist eine Farce und man kann sich nur wundern, was für ein erneutes Verwaltungsmonster initiiert wurde. Die nächste Hauptfeststellung ist zum 01.01.2029. Denn alle 7 Jahre müssen die Grundsteuerwerte neu festgestellt werden.
- Die meisten von uns haben wahrscheinlich mit einer noch höheren Belastung gerechnet und atmen möglicherweise etwas auf. Für Einfamilienhäuser mit Garten (wie im Beispiel) wird es aber teurer.