Corona. Möglichkeiten der Krisenbewältigung. Stand 07.05.2020.
Diese Zusammenstellung wird laufend aktualisiert.
Grundsätzliche Informationen:
> Arbeitsrechtliche Fragen: IHK Stuttgart
> Bundesregierung zum Schutzschild für Unternehmen und Beschäftigte (Stand 15.03.2020)
Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen durch Anordnung des Gesundheitsamts
Selbständige und Arbeitnehmer können Entschädigungen erhalten, wenn sie einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbotes haben. Voraussetzung ist, dass die Einschränkung vom Gesundheitsamt angeordnet worden ist.
Weitere Informationen: > Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz
Liquidität:
- Finanzamt & Stadt (Gewerbesteuer):
- Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen und
- Antrag auf Stundung ohne Stundungszinsen:
- gestundet werden: Einkommen-, Körperschaftsteuer, SolZ.
- nicht gestundet werden: Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer.
Eventuell Antrag auf Vollstreckungsaufschub möglich.
- Zuschuss und Kredite für Unternehmen:
- Soforthilfe und Antragsverfahren ab 09.04.2020 (ausschließlich die nachfolgenden Anträge verwenden).
Antragsfrist bis 31.05.2020 - Unternehmen bis 10 Beschäftigte
- Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigte
- Hochladen des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrags
- Weitere Informationen
- KfW
- Antragstellung über die Hausbank.
- Allgemeine Informationen: Link > KfW-Corona-Hilfe
- Soforthilfe und Antragsverfahren ab 09.04.2020 (ausschließlich die nachfolgenden Anträge verwenden).
Arbeitnehmer: Kurzarbeitergeld.
- Allgemeines
- Zweck: Erhaltung des Arbeitsplatzes während des vorübergehenden Arbeitsausfalls aufgrund wirtschaftlicher Ursachen oder eins unabwendbaren Ereignisses.
- Mindestens 10 % der Beschäftigten müssen betroffen sein. Link > Bundesregierung (Stand 16.03.2020)
- Kein Kurzarbeitergeld für geringfügig Beschäftigte, Rentner
- Auszubildende: 6 Wochen Fortzahlung Ausbildungsvergütung. Erst dann Kurzarbeitergeld.
- Arbeitslohn am Beispiel: Arbeitnehmer arbeitet statt an 5 Tage nur noch an 4 Tagen
Arbeitgeber zahlt 4/5 des Arbeitslohns und auf 1/5 Kurzarbeitergeld (60 % / mit Kindern 67 % des Nettolohns)
Link > Beispiel 1
Link > Beispiel 2 - Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, wirkt sich aber auf den Steuersatz aus (sogenannter Progressionsvorbehalt)
- Ablauf
- Arbeitnehmer müssen Kurzarbeit zustimmen. > Kurzarbeit Einverständniserklärung.pdf
- Anzeige bei Arbeitsagentur: Link > Bundesagentur für Arbeit
- Lohnabrechnung mit vermindertem Bruttogehalt und Berechnung Kurzarbeitergeld je Arbeitnehmer (s. Beispiel unten bei FAQ)
- Überweisung der Nettosumme vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer
- Berechnung und Antrag auf Erstattung bei Arbeitsagentur.
> Kurzarbeitergeld Antrag
> Kurzarbeitergeld Antrag Anlage - Anzeige und Antrag sollen auch online gehen
> Bundesagentur für Arbeit
- Weitere Informationen:
- Broschüre (übersichtlich): Link > Bundesagentur für Arbeit
- Link > Bundesregierung (Stand 16.03.2020)
- Hinweise Antragsverfahren (sehr ausführlich): Link > Bundesagentur für Arbeit
Entschädigungszahlungen für Unternehmer:
- Voraussetzung: Eine Behörde muss die berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise untersagt haben.
- Link: > IHK Stuttgart
Ohne Gewähr. Stand 09.04.2020