Der Blick zurück. Und nach vorne.
Corona-Hilfe neu und Umsatzsteuer ab 07.2020
Die ersten Phase der Corona-Unterstützung ist vorüber. Die Soforthilfe ist ausgelaufen. Kurzarbeitergeld, Überbrückungskredite, Anpassungen der Vorauszahlungen usw. gibt es noch, werden aber hinlänglich bekannt sein. So verweise ich auf den bisherigen Beitrag: https://www.kanzlei-nowag.de/corona-moeglichkeiten-der-krisenbewaeltigung/
Es gibt neue Unterstützungsprogramme:
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Ziel: Unterstützung von Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen.
Zielgruppe: Alle Branchen
Unterstützung: Zuschuss von Fixkosten des Unternehmens
Laufzeit: 06.-08.2020. Antragsfrist endet 31.08.2020
Förderhöhe: Abhängig vom Umsatzeinbruch
Antragstellung: Aktuell nicht möglich.
Weitere Informationen: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-corona/
Umsatzsteuersenkung ab 01.07.2020
Zeitraum: 01.07.-31.12.2020
Umsatzsteuersätze (ohne Gastronomie): 19 % > 16 % bzw. 7 % > 5 %
Wann ist welcher Steuersatz anzuwenden?
Die verminderten USt-Sätze gelten für alle ab 1.7.2020 ausgeführten Umsätze. Wann das Entgelt für diese Umsätze vereinnahmt wird, ist nicht von Bedeutung. Entscheidend ist nur der Zeitpunkt der Leistungsausführung.
Dies ist z. B.
- die Verschaffung der Verfügungsmacht (Lieferung von Ware),
- bei Werklieferungen (Bauleistungen) die Abnahme durch den Erwerber,
- bei Dienstleistung (Beratung, Beförderung) das Leistungsende,
- bei Dauerleistungen (Vermietungen, Leasing, Wartungsverträge) der Tag an dem der Leistungszeitraum endet.
Nicht maßgebend sind:
- Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
- Bestelleingang
- Datum der Rechnung
- Datum der Zahlung
Der organisatorische Handlungsbedarf ist beträchtlich. Sowohl was die Umstellung der Kasse, Rechnungsschreibung usw. betrifft, wie auch z.B. die Prüfung von Eingangsrechnungen und deren Steuersätze. Bitte achten Sie auf eine klare zeitliche Zuordnung.
Unseren Mandanten schicken wir eine ausführliche Information und eine Checkliste zur Umstellung. Hierin wird auch auf die Gastronomie eingegangen.
Betriebstagebuch
Im Moment läuft vieles anders als sonst. Aktuell haben wir dies im Blick. Doch wenn z.B. in drei Jahren die Betriebsprüfung kommt, wissen wir wahrscheinlich nicht mehr, wann welche Störung des Betriebsablaufs war, das Kassensystem ausgefallen ist usw. Hierfür kann sich bei besonderen Ereignissen das Führen eines Betriebstagebuchs empfehlen.
Eine Vorlage für solch ein Betriebstagebuch schicken wir unseren Mandanten.
Ohne Gewähr. Stand 17.06.2020
Ruf doch mal an.
Die aktuelle Situation ist schlimm. Für Menschen und Unternehmen. Und die Nachrichtenlage ist auch nicht dazu angetan, optimistischer in die unmittelbare Zukunft zu schauen.
Auf der anderen Seite ist es unglaublich, was gerade alles passiert und wer sich kümmert. Da wird für andere auf allen SocialMedia-Kanälen musiziert, geturnt, vorgelesen und vieles mehr. Und es bilden sich Gruppen, die für gefährdete Personen einkaufen oder mit dem Hund spazieren gehen. Irgendwie hat man das Gefühl, dass wir die aktuelle Herausforderung gemeinsam meistern werden.
Menschen, die alleine leben und aktuell besser nicht vor die Tür gehen, haben es wahrscheinlich schwer. Überleben geht. Aber was soll man den ganzen Tag tun? Fernsehen, Bücher lesen, Schränke sortieren usw. ist kein Ausgleich für zwischenmenschliche Kontakte, die sie normalerweise haben.
Deswegen eine Idee, die nicht viel Organisation benötigt: Wenn wir jeden Tag einen Menschen anrufen, der es nicht erwartet, ist das für jeden von uns keine große Sache. Aber vielleicht für den Angerufenen.
Corona. Möglichkeiten der Krisenbewältigung. Stand 07.05.2020.
Diese Zusammenstellung wird laufend aktualisiert.
Grundsätzliche Informationen:
> Arbeitsrechtliche Fragen: IHK Stuttgart
> Bundesregierung zum Schutzschild für Unternehmen und Beschäftigte (Stand 15.03.2020)
Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen durch Anordnung des Gesundheitsamts
Selbständige und Arbeitnehmer können Entschädigungen erhalten, wenn sie einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbotes haben. Voraussetzung ist, dass die Einschränkung vom Gesundheitsamt angeordnet worden ist.
Weitere Informationen: > Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz
Liquidität:
- Finanzamt & Stadt (Gewerbesteuer):
- Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen und
- Antrag auf Stundung ohne Stundungszinsen:
- gestundet werden: Einkommen-, Körperschaftsteuer, SolZ.
- nicht gestundet werden: Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer.
Eventuell Antrag auf Vollstreckungsaufschub möglich.
- > Antrag Stundung und Vorauszahlungen
- Zuschuss und Kredite für Unternehmen:
- Soforthilfe und Antragsverfahren ab 09.04.2020 (ausschließlich die nachfolgenden Anträge verwenden).
Antragsfrist bis 31.05.2020 - Unternehmen bis 10 Beschäftigte
- Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigte
- Hochladen des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrags
- Weitere Informationen
- KfW
- Antragstellung über die Hausbank.
- Allgemeine Informationen: Link > KfW-Corona-Hilfe
- Soforthilfe und Antragsverfahren ab 09.04.2020 (ausschließlich die nachfolgenden Anträge verwenden).
Arbeitnehmer: Kurzarbeitergeld.
- Allgemeines
- Zweck: Erhaltung des Arbeitsplatzes während des vorübergehenden Arbeitsausfalls aufgrund wirtschaftlicher Ursachen oder eins unabwendbaren Ereignisses.
- Mindestens 10 % der Beschäftigten müssen betroffen sein. Link > Bundesregierung (Stand 16.03.2020)
- Kein Kurzarbeitergeld für geringfügig Beschäftigte, Rentner
- Auszubildende: 6 Wochen Fortzahlung Ausbildungsvergütung. Erst dann Kurzarbeitergeld.
- Arbeitslohn am Beispiel: Arbeitnehmer arbeitet statt an 5 Tage nur noch an 4 Tagen
Arbeitgeber zahlt 4/5 des Arbeitslohns und auf 1/5 Kurzarbeitergeld (60 % / mit Kindern 67 % des Nettolohns)
Link > Beispiel 1
Link > Beispiel 2 - Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, wirkt sich aber auf den Steuersatz aus (sogenannter Progressionsvorbehalt)
- Ablauf
- Arbeitnehmer müssen Kurzarbeit zustimmen. > Kurzarbeit Einverständniserklärung.pdf
- Anzeige bei Arbeitsagentur: Link > Bundesagentur für Arbeit
- Lohnabrechnung mit vermindertem Bruttogehalt und Berechnung Kurzarbeitergeld je Arbeitnehmer (s. Beispiel unten bei FAQ)
- Überweisung der Nettosumme vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer
- Berechnung und Antrag auf Erstattung bei Arbeitsagentur.
> Kurzarbeitergeld Antrag
> Kurzarbeitergeld Antrag Anlage - Anzeige und Antrag sollen auch online gehen
> Bundesagentur für Arbeit
- Weitere Informationen:
- Broschüre (übersichtlich): Link > Bundesagentur für Arbeit
- Link > Bundesregierung (Stand 16.03.2020)
- Hinweise Antragsverfahren (sehr ausführlich): Link > Bundesagentur für Arbeit
Entschädigungszahlungen für Unternehmer:
- Voraussetzung: Eine Behörde muss die berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise untersagt haben.
- Link: > IHK Stuttgart
Ohne Gewähr. Stand 09.04.2020
Schutz, Daten, Blog und Newsletter.
Neu ist die Datenschutz-Grundverordnung nicht. Sinnvoll ist sie wahrscheinlich auch. Aber es ist auch wieder ein fantastischer Aufwand, der getrieben werden muss. Und es ist noch vieles im Nebel, was, wer und wie gemacht werden muss.
Deswegen wird es (vorläufig) zwei Veränderungen den Blog betreffend geben:
- Die Kommentarfunktion wird abgeschaltet.
- Ich werde alle eingetragenen persönlichen Daten, Email-Adressen usw. löschen. Sollten Sie bisher eine Erinnerungsemail bekommen haben, wird diese die letzte sein.
Wenn Sie gerne weiterhin informiert werden wollen, wenn ein neue Blogbeitrag online ist, schicken Sie mir bitte eine kurze Email an
info@kanzlei-nowag.de
Sobald klar ist, wie es weitergeht, werde ich Sie informieren.
Arbeitszimmer aufgeräumt.
Ich mag Berichte der Art ’so organisiere ich meinen Arbeitsplatz‘. Und ich mag > Gesa Füßles Art zu schreiben. Deswegen ist es wunderbar, dass ich über dieses Fundstück aus dem Jahr 2015 gestolpert bin. Vielleicht dem / der einen oder anderen zur Inspiration. > Erfahrungsbericht
Positivierung mit den Fantastischen 4
Beim Klick auf das Youtube Video wird eine Verbindung zum Youtube-Server hergestellt. Weitere Infos hierzu in der Datenschutzerklärung.
Ein wunderbares Fundstück, in dem die Hiphop-Band Fantastische 4 den Unsinn von < Denke positiv und befolge diese vier Schritte – und Du wirst glücklich / erfolgreich / begehrenswert / reich …. > auf den Arm nimmt.
Aufgaben sichtbar machen.
Es gab auf den Blogbeitrag > ‚Aufgaben erledigen‘ einige Reaktionen hier im Blog und per Email. Die Hauptfrage war: Warum mehrere Systeme?
Ich kann darauf nur zwei persönliche Antworten geben:
1. Weil es für mich (im Moment) so passt.
2. Weil ich unterschiedliche Aufgabentypen durch das jeweilige System besser im Blick habe.
Das ‚im Blick‘ haben‘ ist der Grundgedanke von allem: Ich muss Aufgaben sichtbar machen und sichtbar halten. Das gelingt mir nicht in einem einzigen System, weil die Art der Aufgaben und auch des Mediums (digital oder analog) zu unterschiedlich sind. Eigentlich ist es egal, welches System jeder verwendet. Hauptsache, es wird genutzt und funktioniert.
Ich habe mal irgendwo gelesen: Die Aufgabenverwaltung XY ist mein Kontrollzentrum. Diese Aussage gilt für mich nicht. Das Kontroll- und Entscheidungszentrum bin vom Grundsatz her ich. Damit ich aber entscheiden kann, was ich machen will oder muss, muss die Aufgabe klar und sichtbar sein.
Ich habe versucht, die Systeme in einem Schaubild zu vereinen. Mag sein, dass ich das Schaubild noch anpassen werde. > Download
Und ja! Es passiert mir, dass ich Aufgaben übersehe oder nicht erledige. Manchmal hilft eben das schönste System nichts.
Im nächsten Blogbeitrag schauen wir uns Evernote an.
Steuerkopf gibt Steuerköpfe ein Interview.
Das war eine nette Überraschung. Kaum war mein erster Blogbeitrag nach der langen Pause online, meldete sich Claas Beckmann. Ein Journalist, der über Steuerberater und ihr Tun in Wort und Bild berichtet. Er würde von mir gerne zehn Antworten auf Fragen haben.
Die Antworten hat er bekommen. Und wir hatten noch ein sehr nettes längeres Telefonat. Ohne Frage- und Antwortspiele, sondern ein interessantes Gespräch.
Alleine dafür lohnen sich schon der Blog oder andere Social-Media-Aktivitäten: Dass man mit Menschen zusammenkommt, denen man im sonstigen Leben wahrscheinlich nie begegnet wäre. Und vielleicht wird aus einem virtueller Kontakt ja mal ein realer. Freuen würde es mich.
Wer das Interview mit mir und vieles andere lesen möchte, hier der Link:
> Link Steuerköpfe
Aufgaben erledigen.
Eine Frage treibt mich regelmäßig um. Und manchmal auch auf die Palme: Wie behalte ich alle noch unerledigten Aufgaben im Blick? Die Aufgaben-Vielfalt ist beträchtlich. Ich habe z.B. Aufgaben, die
- mit einer einzigen Aktion erledigt sind (Bsp.: Zugticketkauf)
- mehrere oder ganz viele Einzelschritte benötigen, also ein Projekt sind (weil mehr als eine Aktion nötig ist)
- ich alleine erledige
- wir im Team bearbeiten
- ich einer Cloud anvertrauen kann
- unter eine hohe Datensicherheit fallen
- zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind
- irgendwann einmal angegangen werden könnten – oder vielleicht auch nie
- wiederkehrend sind (täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich)
- … und noch viele andere Möglichkeiten.
- die Aufgabe festgehalten habe (also nicht: die Aufgabe schlummert im Kopf, als Email im Posteingang usw.)
- die Aufgabe sichtbar gemacht habe, sie also in meinen Aufgabensammlungen enthalten ist und nicht irgendwo noch ein Post-It in der Hosentasche steckt
- mir ein mal die Woche einen Überblick über alle noch offenen Aufgaben verschaffe
- Evernote (App). Meine Hauptzentrale Nr. 1.
- Todoist (App). Es könnte auch jedes andere To-Do-Programm sein. Ich nutze im Moment eben dieses.
- Mappei (Papier). Das ist meine Hauptzentrale Nr. 2