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Der Blick zurück. Und nach vorne.

Ein turbulentes Jahr geht zu Ende. Wir möchten einen Blick zurück und in die nähere Zukunft werfen. Sowohl persönlich als auch fachlich. Die Themen werden dem Alphabet folgend dargestellt.
 
Corona. Kanzlei-Perspektive.
 
Wir haben in der Kanzlei schnell reagiert. Alle Kanzlei-MitarbeiterInnen sind geimpft und – wenn zeitlich möglich – geboostert. Wir haben sofort die räumliche Trennung eingeführt, Luftfilter und Desinfektionsspender angeschafft, Lüftungskonzept entwickelt und testen uns jeden Tag.
 
Corona. Staatliche Unterstützung.
 
Die meisten unserer Unternehmen mussten nicht auf Sofort- und Überbrückungshilfe zurückgreifen. Einige, die es nötig gehabt hätten, hatten keinen Anspruch. Diese Unternehmen wurden ‚im Regen‘ stehen gelassen. Andere haben vorsorglich Hilfe beantragt. Ob sich das rückblickend als richtig herausgestellt hat, wird sich zeigen. Denn es müssen sogenannte Schlussrechnungen erstellt werden. Die erste Schlussrechnung läuft aktuell für die Soforthilfe mit dem Ergebnis: Der Großteil der Antragsteller muss die Corona-Hilfe wieder zurückzahlen. Zwischenfazit: Außer Spesen nichts gewesen.
 
Corona. Unternehmens-Perspektive.
 
Der Großteil der von uns betreuten Unternehmen ist gut durch die bisherige Pandemie gekommen. Viele mussten situationsbedingt Anpassungen vornehmen. Wir haben gleich zu Beginn der Pandemie ein finanzielles und unbürokratisches Darlehens-Hilfspaket geschnürt, dass über die erste Schockstarrenzeit den Unternehmen hinweggeholfen hat. Mittlerweile sind fast alle Darlehen zurückgezahlt.
 
Grundsteuerreform erfordert Neubewertung aller Immobilien.
 
Auf den Stichtag 1.1.2022 müssen alle Grundstücke neu bewertet werden. Hierzu werden bis voraussichtlich Ende Oktober von allen Grundstückseigentümern Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben sein. Wir werden Sie in einem gesonderten Anschreiben über den weiteren Ablauf und die Anforderungen informieren.
 
Lohn. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
 
Der sogenannte gelbe Schein gehört ab dem Jahr 2022 für gesetzlich Versicherte der Vergangenheit an. Die Krankenkassen übermitteln elektronisch Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
 
Lohn. Minijob und Mindestlohn.
 
Ab Januar 2022 beträgt der Mindestlohn 9,82 EUR und ab 1. Juli 2022 10,45 EUR. Bitte prüfen Sie, ob durch den erhöhten Lohn die Grenze von 450 EUR beim Minijob noch passt. Eine weitere Anhebung wird von der neuen Bundesregierung bereits diskutiert.
 
Lohn. Sachbezug.
 
Arbeitgeber können steuerbefreite Sachbezüge gewähren. Zum Jahreswechsel erhöht sich diese Freigrenze von 44 auf 50 Euro.
 
Musik. Clang!Projekt.
 
Neben Beruf und Familie gibt es u.a. das Clang!Projekt, für das mein Herz schlägt. Besonders die Clang!Träume. Durch dieses Projekt sollen Kinder die Möglichkeit erhalten, ein Instrument zu spielen. Die Grundidee ist, dass Musikunterricht direkt in der Schule bei den Kindern stattfindet. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage. https://clang-projekt.de/
 
Musik. Mitsing-Podcast.
 
Pandemiebedingt, ist das kulturelle Leben sehr ausgedünnt. So mussten auch alle Mitsingkonzerte in der letzten Zeit entfallen. Dem versuche ich etwas entgegenzusetzen. Wenn Sie Lust haben, können Sie mit uns zusammen singen. Von ‚Ich war noch niemals in New York‘ bis ‚Locomotive breath‘. Was Sie dafür tun müssen: Dem Link ( https://dermitsingpodcast.podigee.io/ ) folgen oder auf Deezer, Amazon, Musik, Apple Podcast usw. den Podcast ‚Der Mitsing Podcast‘ laden. Am Schlagzeug hören Sie einen Freund und Kollegen. Gitarre und Gesang steuere ich bei.
 
Photovoltaik-Anlagen.
 
Der erforderliche steuerliche Aufwand stand in fast keinem Fall im Verhältnis zum Ergebnis. Das hat jetzt auch die Finanzverwaltung erkannt und eine Vereinfachungsregel verfasst, durch die man sich bei neuen Anlagen auf Liebhaberei beziehen kann. Dies gilt für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis 10 kW/kWp und Blockheizkraftwerke bis 2,5 kW/kWp. Der Antrag ist ab 2022 bis zum Ablauf des Kalenderjahrs zu stellen, in dem die Inbetriebnahme erfolgt.
 
Umsatzsteuerlich bleibt alles beim Alten. Häufig macht hier die sogenannte Kleinunternehmerregelung Sinn.
 
Weihnachtsferien.
 
Vom 24.12.2021 bis einschließlich 06.01.2022 ist die Kanzlei geschlossen. Da wir am 07.01. Fortbildung haben, sind wir erst wieder am 10. Januar erreichbar.
 
Wir wünschen Ihnen alles Gute, frohe Weihnachten, einige schöne Tage und einen guten Start ins neue Jahr.
 
 
Beste Grüße. Und bleiben Sie gesund.
Christoph Nowag & Team
Steuerberater / WP
21. Dezember 2021 von Christoph Nowag | Kategorien: Allgemein

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